Fehler passieren - auch Ärztinnen und Ärzten. Entsteht Ihnen als Patient oder Patientin dadurch Schaden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Was Betroffene wissen müssen.
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Über die Landesärztekammern kann man ein kostenloses Verfahren bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen einleiten, die eine ärztliche und juristische Bewertung des Falls vornehmen. Foto: Susann Prautsch/dpa/dpa-tmn
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