Wer ein Medikament verschrieben bekommt, muss zuzahlen - zumindest bis zu einer gewissen Grenze. Danach kann man sich befreien lassen - das muss aber jedes Jahr aufs Neue geschehen. So gehen Sie vor.
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Zuzahlungsbefreiungen für medizinische Leistungen gelten immer nur für ein Kalenderjahr: Sie müssen jedes Jahr neu beantragt werden, auch wenn eine Befreiung in der Apotheke gespeichert war. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
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