Kauf oder Miete: Keine Unterschrift ohne Besichtigung

Achtung beim Vertragsabschluss Der Immobilienkauf ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Deswegen sollte man beim Vertragsschluss nichts dem Zufall überlassen. Das gilt aber auch für Mieterinnen und Mieter.

Eine Wohnung gemietet, die absolut nicht dem geschönten Exposé entspricht? Oder gar eine Immobilie gekauft, die dem vermeintlichen Eigentümer und Verkäufer nicht gehört? Solche unerfreulichen Vorkommnisse gibt es dem Bauherren-Schutzbund zufolge immer wieder. Das Problem: Ist die Tinte unter dem Miet- oder Kaufvertrag einmal getrocknet, gibt es kein Zurück mehr.

Der Bauherren-Schutzbund rät daher dazu, auf keinen Fall eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten, die man vorher nicht selbst besichtigt hat. Im Falle des Kaufs bietet es sich insbesondere für Laien an, einen eigenen Sachverständigen mit zum Termin zu nehmen. Diese können die bauliche Substanz einer Immobilie besser einschätzen und gegebenenfalls notwendigen Sanierungsbedarf aufzeigen.

Auch über den Vertrag schaut vor dem Abschluss im Idealfall noch einmal ein Fachmann oder eine Fachfrau. Denn nur weil beispielsweise ein Kaufvertrag vor einem Notar geschlossen werden muss, heißt das nicht, dass dieser Käuferinnen und Käufer ausführlich aufklärt - das ist nicht dessen Aufgabe. Unterschreiben Sie nach Möglichkeit nichts, das sie nicht wirklich verstanden haben.

Noch dazu gilt: Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, so der Bauherren-Schutzbund. Seriöse Anbieter gingen auf Kundenfragen ein und räumten genügend Zeit ein, eine überlegte und fundierte Entscheidung treffen zu können. Schließlich hätten Fehlentscheidungen bei Immobiliengeschäften große finanzielle Auswirkungen - und das mitunter über Jahrzehnte.



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