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  3. Neue Streiks bei Lufthansa: Was Passagiere wissen müssen

Neue Streiks bei Lufthansa: Was Passagiere wissen müssen

Der Arbeitskampf bei der Lufthansa nimmt kein Ende. Piloten, Flugbegleiter und zum Ende der Woche wieder die Piloten. Welche Rechte haben betroffene Reisende?

Von dpa
15.04.2026, 12:21 Uhr
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    Neue Streiks bei Lufthansa: Was Passagiere wissen müssen - Flugausfälle und Verspätungen: Passagiere von Lufthansa und Eurowings müssen sich weiter auf Streiks und zahlreiche Flugstreichungen einstellen.
    Flugausfälle und Verspätungen: Passagiere von Lufthansa und Eurowings müssen sich weiter auf Streiks und zahlreiche Flugstreichungen einstellen. Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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    Neue Streiks bei Lufthansa: Was Passagiere wissen müssen - Entschädigungen möglich: Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen stehen Passagieren je nach Flugdistanz Entschädigungen und gegebenenfalls Hotelübernachtungen zu.
    Entschädigungen möglich: Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen stehen Passagieren je nach Flugdistanz Entschädigungen und gegebenenfalls Hotelübernachtungen zu. Bild: Bodo Marks/dpa
Frankfurt/Main

Passagiere von Lufthansa müssen sich noch bis Freitag auf Flugausfälle und Verspätungen einstellen. Die Vereinigung Cockpit hat die nächsten Pilotenstreiks angekündigt. Am Donnerstag und Freitag sollen die Lufthansa und die Lufthansa Cityline bestreikt werden, nur am Donnerstag auch Eurowings. 

Es ist die nächste Streikwelle, die den Konzern trifft. Die Piloten waren zuletzt erst am Wochenanfang im Streik, aktuell - Mittwoch und Donnerstag - streiken nach einem Aufruf der Gewerkschaft Ufo die Flugbegleiter bei Lufthansa und Lufthansa Cityline. 

Zu spüren bekommen das die Passagiere in Form zahlreicher Streichungen.

Darauf müssen sich Passagiere einstellen

Die Lufthansa rät Passagieren, den Flugstatus zu prüfen, bevor sie zum Flughafen fahren. Wer über ein Reisebüro gebucht habe, solle sich dorthin wenden. 

Wer von Annullierungen und Umbuchungen betroffen sei, den will die Airline aktiv per E-Mail über die aktuelle Situation informieren, hieß es. Möglichst viele Flüge sollen von anderen Airlines der Lufthansa-Gruppe und von Partner-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Gleiches gilt für Eurowings.

Informationen über mögliche Umbuchungen und Erstattungen finden Betroffene auf einer aktuellen Informationsseite der Lufthansa und von Eurowings.

Doch was ist, wenn man die Beförderung in Anspruch nehmen will, und der Flug gestrichen wird? Dann bestehen grundsätzlich folgende Rechte:

1. Recht auf Ersatzbeförderung

Man hat auch bei streikbedingten Flugausfällen laut EU-Verordnung für Fluggastrechte ein Recht auf Ersatzbeförderung - das gilt ebenso bei absehbaren, großen Verspätungen von mehr als fünf Stunden. 

Airlines müssen das schnellstmöglich organisieren und auch Flüge von Wettbewerbern prüfen. Lufthansa schreibt online, Passagiere würden im Fall einer Annullierung kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Gerade bei gestrichenen innerdeutschen Verbindungen kann auch das Umwandeln in eine Bahnfahrkarte eine Option sein - bei Lufthansa geht das über den "Good for train"-Service.

Wird aber nicht zeitnah eine Ersatzbeförderung angeboten, dürften Reisende selbst aktiv werden und einen alternativen Flug buchen. Das Geld dafür können sie dann von der Lufthansa zurückfordern.

Natürlich besteht bei Flugausfällen und großen Verspätungen auch die Möglichkeit, sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Aber Vorsicht: Man muss sich dann selbst darum kümmern, wie man ans Ziel kommt.

  • Neue Streiks bei Lufthansa: Was Passagiere wissen müssen - Entschädigungen möglich: Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen stehen Passagieren je nach Flugdistanz Entschädigungen und gegebenenfalls Hotelübernachtungen zu.
    Entschädigungen möglich: Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen stehen Passagieren je nach Flugdistanz Entschädigungen und gegebenenfalls Hotelübernachtungen zu. Bild: Bodo Marks/dpa

2. Recht aus Verpflegung und Hotelzimmer

Man hängt am Airport fest, weil der Flug ausfällt - oder muss eine Nacht länger im Reiseland bleiben? Die Fluggesellschaft muss in solchen Fällen in gewissen Rahmen für Getränke und Essen aufkommen. Außerdem muss sie notwendige Hotelübernachtungen zahlen. Pauschalreisende müssen sich an den Veranstalter wenden, der das organisieren muss.

3. Recht auf Entschädigung

250 bis 600 Euro: Das sind Entschädigungen, die betroffenen Passagieren bei kurzfristigen Flugausfällen zustehen können - die Summe ist abhängig von der Länge des Fluges. Auch bei streikbedingten größeren Verspätungen am Ziel und bei Ersatzflügen, die mindestens eine Stunde früher als eigentlich geplant abheben, kommt das in Betracht. Das sollte man prüfen. 

Grundsätzlich gilt: Streiks vom eigenen Personal gelten laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht als außergewöhnliche Umstände, mit denen sich die Airline von Entschädigungsforderungen freimachen kann. Denn diese Streiks liegen in ihrem Einflussbereich. Bei Fluglotsenstreiks wäre das beispielsweise anders.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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