Der Flug wurde gestrichen, der Pauschalurlaub fällt ins Wasser: Warum Betroffene in so einem Fall Geld vom Veranstalter und von der Airline bekommen können – und wann das nicht gilt.
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Flugabsagen können Reisepläne durchkreuzen, Urlauber haben dann bestimmte Erstattungsansprüche. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
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