blick.de - News, Events und Lifestyle
Videos Spiele
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
  • Deutschland & Welt
  • Videos
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Fußball-WM 2026
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Tipp der Woche
      Neu
    • Sommerkalender
    • Leserreporter
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Verbrauchertipps
  2. Reisen & Urlaub - Raus aus Chemnitz & Umgebung
  3. Reisewarnung aufgehoben: Was das für Urlauber bedeutet

Reisewarnung aufgehoben: Was das für Urlauber bedeutet

Für die Vereinigten Arabischen Emirate, Oman und andere Länder im Nahen Osten gilt nicht mehr die höchste Warnstufe des Auswärtigen Amtes. Das hat Auswirkungen auf Flüge und Reisen.

Von dpa
05.05.2026, 07:36 Uhr
Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
BLICK.de bei Google bevorzugen
  • Reisewarnung aufgehoben: Was das für Urlauber bedeutet - Die Reisewarnung ist aufgehoben, eine Entwarnung ist das nicht. Reisen in die Golfregion, etwa nach Abu Dhabi, sind aus Sicht des Auswärtigen Amtes weiterhin nicht ratsam.
    Die Reisewarnung ist aufgehoben, eine Entwarnung ist das nicht. Reisen in die Golfregion, etwa nach Abu Dhabi, sind aus Sicht des Auswärtigen Amtes weiterhin nicht ratsam. Bild: Katharina Kausche/dpa/dpa-tmn
Berlin/Hannover

Das Auswärtige Amt hat seit Ende Februar bestehende Reisewarnungen für mehrere Golfstaaten aufgehoben. Darunter sind die Vereinigten Arabischen Emirate mit den Metropolen Dubai und Abu Dhabi. Was heißt das für Reisende? Antworten auf wichtige Fragen:

Was hat sich geändert?

Das Auswärtige Amt warnt nicht mehr vor Reisen in folgende Staaten: Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar, Bahrain und Jordanien. Doch es rät weiterhin "dringend" von Reisen in diese Länder ab. Die Sicherheitslage in der Region bleibe höchst volatil, eine erneute Verschärfung samt erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs könne nicht ausgeschlossen werden. 

Hintergrund ist der Krieg zwischen Israel, den USA und dem Iran – aktuell gilt eine Waffenruhe.

Was ist nun der Unterschied?

Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, "dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht", so das Auswärtige Amt. Sie haben mehr Gewicht als ein Sicherheitshinweis wie das dringende Abraten, der nun gilt. 

Welche praktischen Folgen hat das?

Zwar ist eine Reisewarnung kein Reiseverbot, doch Reiseveranstalter bieten in aller Regel keine Reisen in Länder an, für die so eine Warnung gilt. 

Jetzt, wo die höchste Warnstufe aufgehoben wurde, könnten die Reiseveranstalter selbst entscheiden, ob Pauschalreisen in diese Regionen angeboten und durchgeführt werden, teilte der Deutsche Reiseverband mit. Das gilt auch für Transitflüge über Drehkreuze wie Dubai, Abu Dhabi oder Doha in Katar. Bei Rückfragen zu Pauschalreisen mit Umstiegen in diesen Ländern sollten sich Reisende an den Veranstalter oder ihr Reisebüro wenden.

Wie reagieren große Veranstalter?

Mit der Aufhebung der Reisewarnungen für Ziele im Nahen Osten werden Reisen dorthin wieder aufgenommen, Buchungen seien damit wieder möglich, heißt es von Deutschlands größtem Reiseveranstalter Tui. Und weil die großen Flughäfen in der Golfregion zahlreiche Umsteigeverbindungen nach Asien und zu Zielen im Indischen Ozean bieten, verbessert sich laut einem Tui-Sprecher durch die aufgehobenen Warnungen auch wieder die Anbindung Richtung Osten.

Auch der zweitgrößte deutsche Veranstalter Dertour reagiert nach einem Bericht des Fachblogs "reisevor9.de" auf die Neubewertung. Transitreisen über die Nahost-Drehkreuze in Dubai, Abu Dhabi und Doha seien für Pauschalreisegäste wieder buchbar. Was die Abstufung von der Reisewarnung zu dem verschärften Sicherheitshinweis für das Angebot von Pauschalreisen in die Region selbst bedeutet, prüfe man noch.

Zugleich teilte Dertour dem Blog zufolge mit, dass bereits kommunizierte Regelungen zu Umbuchungen und Stornierungen bestehen blieben. Konkret: Gäste mit einer Nahost-Drehkreuzverbindung bis zum 8. Mai könnten weiterhin kostenlos umbuchen oder stornieren. Für den Reisezeitraum vom 9. bis 20. Mai sei eine kostenlose Umbuchung auf eine gleichwertige Reise möglich.

Für Urlauber stellt sich die Frage: Was ist, wenn eine schon länger gebuchte Reise nach Dubai oder in den Oman oder ein Urlaub mit einem Umsteigeflug an einem der Drehkreuze nach solchen Fristen durchgeführt werden soll - und ich mich trotzdem nicht gut dabei fühle, diese Reise anzutreten?

Ich will nicht in die Region reisen oder dort umsteigen - und nun?

Bei einer Reisewarnung ist diese Frage noch einfach zu beantworten: Dann können Urlauber in aller Regel von selbst ohne anfallende Stornierungskosten vom Reisevertrag zurücktreten – die Reisewarnung gilt als "starkes Indiz", dass die Pauschalreise oder auch der Flug an das Reiseziel von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt wird, erklärt Reiserechtler Paul Degott.

Mit Blick auf den jetzt geltenden Sicherheitshinweis sagt der Anwalt: "Ob sich dieses starke Indiz nun maßgeblich abgeschwächt hat, wenn das Auswärtige Amt von einer Reisewarnung zu einem dringenden Abraten kommt, sehe ich nicht."

Wenn man die Reise kurzfristig absagt und den Reisepreis vom Veranstalter zurückverlangt, müsste man ohnehin noch näher begründen, warum man das tut. Die Hinweise des Auswärtigen Amtes seien als "amtliche Meinung, was die Sicherheitslage in den betreffenden Ländern angeht", dann ein Teil davon, so Degott. Weitere Belege könnten etwa Presseberichte sein.

Der Rechtsanwalt rät aber, im Zweifel das Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen. Zum Beispiel bei einer Pauschalreise mit Flug nach Fernost – ob Umstiege an einem der Golfdrehkreuze geplant sind und ob es im Zweifel auch anders gehen könnte.

Der Deutsche Reiseverband betonte in seiner Mitteilung: Die Entscheidung, welche Reisen und Flüge Veranstalter ihren Kunden anbieten, erfolge unter Beachtung der Fürsorgepflichten, die sie haben.

Gilt das alles auch für Einzelbuchungen?

Nein, darauf haben die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes keinen Einfluss. Wer etwa mit Etihad oder Qatar Airways Flüge in oder über diese Länder bucht, muss das Risiko selbst einschätzen und tragen. Das gilt auch für Hotelbuchungen, die man einzeln getätigt hat.

Dann gilt: Kann die Dienstleistung, also der Flug oder die Übernachtung, angeboten werden, muss man sie in Anspruch nehmen – oder eben die Stornierungskosten tragen, die bei einer Absage womöglich anfallen.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Kreuzfahrt: Aida sagt weitere Orientreisen ab - Abgesagte Ziele: Aida Cruises wird auch im Winter 2027/2028 keine Kreuzfahrten in den Persischen Golf anbieten.
    Naher Osten

    Kreuzfahrt: Aida sagt weitere Orientreisen ab

  • 12 Fakten über Alkohol, die viele nicht kennen - Alkohol kann aus zucker- oder stärkehaltigen Stoffen hergestellt werden.
    Ursprung, Konsum, kuriose Rekorde

    12 Fakten über Alkohol, die viele nicht kennen

  • In 8 Schritten zu einem erholsamen Urlaub mit Kindern - Gut geplant wird der Urlaub mit Kind zum Jahreshighlight.
    Gut und günstig

    In 8 Schritten zu einem erholsamen Urlaub mit Kindern

  • Parlament stimmt für neue Fluggastrechte - Hunderte Millionen Menschen fliegen jedes Jahr in der EU. (Archivbild)
    Verbraucher

    Parlament stimmt für neue Fluggastrechte

  • Waldbrand am Urlaubsort: Diese Rechte haben Sie - Rauch am Himmel statt Urlaubsidylle: Bei Pauschalreisen kann es je nach Beeinträchtigung Geld zurück geben.
    Reisen in Gefahr

    Waldbrand am Urlaubsort: Diese Rechte haben Sie

  • Jordanien
  • Iran
  • Katar
  • Saudi-Arabien
  • Dubai
  • USA
  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Zwickau

    Nach nur zwei Monaten: Restaurant im Zwickauer Schloss Osterstein schließt wieder
  • 2.Erzgebirge

    Phantomfrachtführer in Aue gestoppt: Betrugsversuch mit Metall im Wert von 260.000 Euro verhindert
  • 3.Sommerkalender

    Sommerkalender: Gewinne zwei Tagestickets für die Saison 2026 in Belantis

Prospekte & Magazine

Auch interessant


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Datenschutzeinstellungen
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2026 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo