-
Entschädigungsansprüche bei Bahnverspätungen: Reisende erhalten 25 Prozent des Fahrpreises ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden zurück, auch bei wetterbedingten Ausfällen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
-
Unterschiedliche Regelungen bei Bahn und Flug: Während die Deutsche Bahn winterwetterbedingte Verspätungen in der Regel entschädigt, können sich Airlines oft von der Zahlungspflicht befreien. Foto: Lando Hass/dpa/dpa-tmn
Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.




