Die Finanzverwaltung erlaubt wieder einfachere Nachweise für kürzere Gebäudenutzungsdauern. Das kann für Vermieterinnen und Vermieter steuerliche Vorteile bringen.
-
1/2
Gilt die gewöhnliche Nutzungsdauer oder eine verkürzte? Steuerlich kann das für vermietete Immobilien einen großen Unterschied machen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa -
2/2
Nun gilt wieder die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Um eine kürzere Nutzungsdauer bei vermieteten Immobilien geltend machen zu können, werden ab sofort wieder Gutachten jeglicher Art anerkannt. Foto: Sven Hoppe/dpa
Berlin