blick.de - News, Events und Lifestyle
Videos Spiele
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
  • Deutschland & Welt
  • Videos
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Weinfest Chemnitz
      Neu
    • Tipp der Woche
    • Leserreporter
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Verbrauchertipps
  2. Wirtschaft, Immobilien und Finanztipps in Chemnitz & Umgebung
  3. Ärger mit dem Fitnessstudio? Das gilt bei Vertragskündigung

Ärger mit dem Fitnessstudio? Das gilt bei Vertragskündigung

Im Fitnessvertrag lauern versteckte Fallen: Wie lange darf er laufen, wann wird er teurer und welche Tricks nutzen Studios bei der Kündigung? Der BGH hat sich einen Fall genauer angeschaut.

Von dpa
16.07.2026, 11:33 Uhr
Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
BLICK.de bei Google bevorzugen
  • Ärger mit dem Fitnessstudio? Das gilt bei Vertragskündigung - Genug Sport gemacht? Wer seinen Fitnessstudiovertrag kündigen möchte, muss sich an die geltenden Fristen halten.
    Genug Sport gemacht? Wer seinen Fitnessstudiovertrag kündigen möchte, muss sich an die geltenden Fristen halten. Bild: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Karlsruhe

Ein Fitnessstudiovertrag ist schnell abgeschlossen - aus ihm herauszukommen, gestaltet sich oft schwieriger. Mit Mindestlaufzeiten, automatischen Vertragsverlängerungen oder komplizierten Kündigungsabläufen wollen Anbieter ihre Kundinnen und Kunden länger an sich binden. Doch nicht alles davon ist auch rechtlich erlaubt. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden (Az. I ZR 200/25), dass bei einer Online-Kündigung eines Fitnessstudiovertrags auf der Bestätigungsseite nicht über Alternativen wie das Pausieren des Vertrags informiert werden darf. Auch darüber hinaus gelten für die Branche klare rechtliche Vorgaben. Ein Überblick:

Wie lang darf ein Fitnessstudiovertrag laufen?

Fitnessstudios dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Mindestvertragslaufzeit festlegen, erklärt Rechtsanwältin Caroline Sohns von der Kanzlei KSB Intax. "Für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen darf die aber höchstens bei 24 Monaten liegen." Wer also einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren unterschrieben hat, kann davon ausgehen, dass diese Regelung unwirksam ist. 

Darf der Vertrag automatisch verlängert werden?

Eine automatische Verlängerung nach der Mindestlaufzeit sei grundsätzlich erlaubt, sofern sie im Vertrag klar benannt ist, sagt Sohns. Möglich sei dann auch eine sogenannte stillschweigende Verlängerung, bei der der Vertrag weiterläuft, solange er nicht aktiv gekündigt wurde. 

"In diesem Fall muss man aber jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen können", erklärt die Vertragsrechtsexpertin. Die entsprechende Vorschrift soll davor schützen, unbeabsichtigt über viele Jahre an einen Vertrag gebunden zu sein, weil eine Kündigungsfrist verpasst wurde.

Wann darf der Preis erhöht werden?

"Ob und wann der Preis erhöht werden darf, hängt von der Formulierung des Vertrags ab", sagt Sohns. Voraussetzung sei aber in jedem Fall, dass die möglichen Erhöhungen vorher ausdrücklich im Vertrag standen. "Wenn klar formuliert ist, wann und weshalb sich die Kosten erhöhen, dann ist das an sich erlaubt." 

So kann ein Fitnessstudio etwa Sonderangebote für das erste Vertragsjahr anbieten. Ein pauschaler Hinweis wie "Wir behalten uns vor, den Preis jederzeit anzupassen" reiche dagegen nicht aus. 

Wann darf ich kündigen?

Wenn eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag in der Regel auch erst nach deren Ablauf gekündigt werden, sagt Caroline Sohns. In manchen AGB seien aber bestimmte Sonderkündigungsrechte vorgesehen. Zudem hat man immer ein Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Ein solcher wichtiger Grund könne zum Beispiel vorliegen, wenn das Fitnessstudio schließt oder umzieht und es dem Kunden nicht mehr möglich ist, dort zu trainieren. "Oder man hat eine Krankheit, die einen langfristig vom Training abhält - und kann das auch nachweisen." 

Anders sieht es laut Sohns aus, wenn ein Kunde selbst umzieht: "Das hat man selbst in der Hand. Das führt nach derzeitiger Rechtsprechung nicht zu einem Sonderkündigungsrecht."

Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?

"Früher musste man seinen Fitnessstudiovertrag schriftlich kündigen", sagt Caroline Sohns. Heute gelte aber: "Wenn man einen Fitnessstudiovertrag online abschließen kann - was meist der Fall ist - dann muss man ihn auch online kündigen können". Die gesetzlichen Vorschriften dazu, wie der Betreiber die Online-Kündigung ausgestalten muss, regelt Paragraf 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Mit dieser Regelung hat sich nun der BGH beschäftigt. 

Das höchste deutsche Zivilgericht klärte anhand einer Klage gegen die Fitnessstudiokette FitX, dass die Bestätigungsseite bei einer Online-Kündigung keine Informationen zu Kündigungsalternativen wie das Pausierenlassen des Vertrags enthalten darf. "Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung", erklärte der erste Zivilsenat in Karlsruhe.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Kann ich einen befristeten Vertrag frühzeitig kündigen? - Eine ordentliche Kündigung kann bei befristeten Arbeitsverhältnissen im Vertrag ausgeschlossen sein.
    Fragen aus dem Arbeitsrecht

    Kann ich einen befristeten Vertrag frühzeitig kündigen?

  • Glasfaser: Nicht an der Haustür unter Druck setzen lassen - Aktuell nutzen Vertreter den Glasfaser-Ausbau als Türöffner für teure Verträge.
    Hier unterschreiben, schnell!

    Glasfaser: Nicht an der Haustür unter Druck setzen lassen

  • So legen Sie langfristig Geld für Ihre Kinder an - Eine solide Geldanlage trägt dazu bei, die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder abzusichern.
    Sparen mit ETF

    So legen Sie langfristig Geld für Ihre Kinder an

  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Leipzig

    Explosion in Sachsen: Zwei Personen schwer verletzt
  • 2.Erzgebirge

    Baustellen-Update Erzgebirge: Wichtige Straßen ab Montag gesperrt - das müssen Pendler jetzt wissen
  • 3.Erzgebirge

    Waldbühne anders erleben: Erfolgreicher Auftakt mit Queen und Depeche Mode

Prospekte & Magazine

Auch interessant


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Datenschutzeinstellungen
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2026 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo