Wer als Erbe Unterlagen nicht vorlegen kann, muss nicht automatisch mit einem Zwangsgeld rechnen. Wann Gerichte von der Strafe absehen, zeigt ein aktueller Fall aus Brandenburg.
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Zwangsgeld? Nicht um jeden Preis. Wenn Kontoauszüge wegen abgelaufener Aufbewahrungsfrist fehlen und die Erbin alles versucht hat, ist kein Zwangsgeld möglich, so das OLG Brandenburg. Bild: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn
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