Einen Vertrag am Telefon oder an der Haustüre abgeschlossen, den Sie gar nicht brauchen? Dann können Sie grundsätzlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Und so geht's.
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Gilt nicht nur online oder per Telefon: Das 14-tägige Widerrufsrecht greift auch bei Verträgen, die an der Haustür abgeschlossen wurden. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
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