Mutig oder töricht, erlaubt oder nicht? Will sich ein Täter nach Begehung einer Straftat aus dem Staub machen, kitzelt es so manchen Zeugen in den Fingern. Aber wer darf überhaupt festnehmen?
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Jemanden gegen dessen Willen festhalten? Hat jemand zuvor eine Straftat begangen, dürfen couragierte Bürgerinnen und Bürger tatsächlich von einer Jedermann-Festnahme Gebrauch machen. Foto: Axel Heimken/dpa/dpa-tmn
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