Wer Elterngeld bezieht, muss auf diese Leistung grundsätzlich keine Steuern entrichten. Warum sich die persönliche Steuerlast durch den Elterngeldbezug aber trotzdem erhöhen kann.
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Unbeschwert durch die Elternzeit: Auf Elterngeld wird grundsätzlich keine Steuer fällig. Und trotzdem kann sich die persönliche Steuerlast durch den Bezug erhöhen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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