Spaß macht es nicht. Trotzdem sollten Mieter die Betriebskostenabrechnung immer genau überprüfen. Was aber ist, wenn die für 2024 auf sich warten lässt?
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Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens bis 18.00 Uhr am letzten Werktag des Jahres beim Mieter eingegangen sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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