Gerichte müssen Wünsche von Betroffenen bei der Betreuerauswahl respektieren – auch wenn es um Ablehnung geht. Das hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt.
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An Wünsche des Betroffenen sind Gerichte grundsätzlich gebunden – das gilt auch, wenn bestimmte Personen als Betreuer abgelehnt werden. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
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