Eine Hochzeit verändert das Leben, auch vor dem Gesetz. Steuern, Erbe, Familienname, Ansprüche bei einer Scheidung: Paare sind sich oft nicht bewusst, welche Regeln gelten, sobald sie verheiratet sind. Hier erfahren Sie das Wichtigste.
Wie kann ich durch die Ehe Steuern sparen?
Die Ehe bringt mehrere steuerliche Vorteile.
1. Ehegatten-Splitting
Der Splitting-Tarif bringt Ehepaaren den größten Vorteil. Ehepaare werden steuerlich automatisch zusammen veranlagt. Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. Meist zahlen sie weniger Steuern, als wenn sie wie vor der Hochzeit einzeln veranlagt werden.
Der Grund liegt im progressiven Steuersystem in Deutschland.
So funktioniert die gemeinsame Veranlagung: Das Finanzamt rechnet beide Jahreseinkommen zusammen, halbiert die Summe und berechnet die Einkommenssteuer für eine Hälfte, dann wird dieser Wert verdoppelt. Durch das Halbieren rutschen die Ehepartner in einen niedrigeren Steuersatz - und sparen dadurch Geld.
Je unterschiedlicher das Einkommen, umso größer daher der Vorteil.
Gut zu wissen: Das Paar kann auch die Einzelveranlagung beantragen. Dafür kann es besondere Gründe geben, zum Beispiel wenn eine Person Lohnersatz erhalten oder Einkünfte im Ausland erzielt hat.
2. Wahl der Steuerklassen
Es ist ein häufiger Irrtum: Die Wahl der Steuerklassen für Eheleute (4/4, 4/4 mit Faktor oder 3/5) hat am Jahresende keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern. Die Steuerlast bleibt gleich.
Aber sie kann dafür sorgen, dass das Finanzamt monatlich erst einmal weniger Lohnsteuer abzieht. Das Ehepaar hat mehr Netto vom Brutto. Man bekommt im Grunde einen zinslosen Kredit. Die Nachzahlung wird dann allerdings mit der finalen Steuererklärung fällig.
Gut zu wissen: Die Bundesregierung will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen. Ab 2030 sollen Partner automatisch in Steuerklasse 4 mit Faktor fallen. Das Finanzamt passt die Lohnsteuer dann monatlich an.
3. Höhere Freibeträge
Eheleute haben einen höheren Freibetrag in Höhe von 500 000 Euro, wenn sie einander etwas schenken oder vererben. Unverheiratete haben lediglich einen Freibetrag von 20 000 Euro. Alles, was über diese Summe hinausgeht, wird teilweise kräftig besteuert.
Gut zu wissen: Ehepaare sparen oft auch bei der Krankenversicherung und anderen Policen - durch Familientarife und bessere Konditionen.
Vermögen: Wer bekommt was bei einer Scheidung?
Eine Frage, an die Paare wohl nicht oder ungern denken, wenn sie kurz vor der Hochzeit stehen - was viele später aber bereuen.
Eines vorweg: Eine Ehe bedeutet nicht, dass beiden alles gemeinsam gehört - das glauben aber viele. Solange die Ehe nicht geschieden wird, behält jeder sein Geld. "Niemand ist plötzlich am Vermögen des anderen beteiligt oder haftet für dessen Schulden", stellt Klaus Weil klar, Fachanwalt für Familienrecht in Marburg.
Beispiel Immobilie: "Wenn die Frau mitbezahlt hat, aber nur der Mann im Grundbuch steht, ist sie nicht Eigentümerin", sagt Weil.
Das eheliche Güterrecht bestimmt dann darüber, wie das Vermögen im Fall einer Scheidung aufgeteilt wird. Drei anerkannte Güterstände gibt es, aber in der Praxis spielen nur zwei eine Rolle.
1. Zugewinngemeinschaft: Jeder behält sein in die Ehe eingebrachtes Vermögen. Aber alles, was die Ehepartner zusätzlich erwirtschaften, teilen sie im Scheidungsfall auf. Jeder Partner hat einen Anspruch auf die Hälfte des gemeinsamen Zugewinns. Dieser Güterstand gilt automatisch, wenn nichts anderes vereinbart wird.
2. Gütertrennung: Durch einen Ehevertrag kann vereinbart werden, dass beide Partner finanziell vollkommen getrennte Wege gehen. Jeder behält, was er während der Ehe verdient - ohne Ausgleich.
3. Gütergemeinschaft: Hier wird alles, was beide schon vor der Ehe besaßen und währenddessen hinzugewinnen, gemeinsames Vermögen. Bei einer Scheidung wird entsprechend alles aufgeteilt. In der Praxis spielt diese rechtliche Konstellation keine Rolle mehr.
Es gibt außerdem die Wahl-Zugewinngemeinschaft als flexible Variante der Zugewinngemeinschaft. Sie wird per Ehevertrag vereinbart. Hier gelten diverse rechtliche Sonderregeln.
"Am wichtigsten ist hier, dass der Wertzuwachs einer vererbten Immobilie aus dem Zugewinn herausgerechnet wird", sagt Rechtsanwältin Eva Becker aus Berlin. Bringt einer ein Haus in die Ehe mit, kann das im Lauf der Jahre schnell 100 000 Euro oder mehr an Wert zulegen. "Diesen Zugewinn auszugleichen, finden viele nicht fair."
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Gemeinsames Haus? Eine Ehe bedeutet nicht automatisch, dass beiden Partnern alles gemeinsam gehört. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Die wichtigsten Fakten zum Ehevertrag
Was ist im Ehevertrag geregelt?
Im Ehevertrag können Paare vor allem die Vermögensverhältnisse im Scheidungsfall festlegen. Sie können etwa die bereits erwähnte Gütertrennung vereinbaren. Der Vertrag kann aber individuell gestaltet sein, solange er nicht gegen Gesetze verstößt. Das Sorgerecht etwa wird derzeit nicht per Ehevertrag geregelt.
Sollte jedes Paar einen Ehevertrag abschließen?
Eva Becker hält den Vertrag nicht immer für nötig. "Die gesetzliche Regelung ist in vielen Fällen fair", sagt die Anwältin.
Klaus Weil sagt hingegen: "Für einen Gebrauchtwagen für 5000 Euro setzen die Leute aufwendige Verträge auf - aber für ihre Ehe nicht. Das ist sehr menschlich, aber natürlich nicht rational."
Auch er rät aber nicht jedem Paar zu einem Vertrag. "Kinderlose Beamte zum Beispiel sind bei einer Scheidung beide gut versorgt."
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn das Paar individuelle Regeln für die Aufteilung des Vermögens, den Unterhalt oder den Rentenausgleich festlegen will. Dafür kann es viele Gründe geben.
Typische Beispiele:
- Die Frau besitzt ein Unternehmen, etwa eine Praxis oder Kanzlei, womöglich mit anderen Geschäftspartnern.
- Der Mann bringt deutlich mehr Vermögen mit als seine Partnerin, und der Wert des Vermögens dürfte im Lauf der Ehe wachsen.
- Das Paar heiratet erst spät im Leben oder zum zweiten Mal. Hier bringen beide eventuell schon einige Vermögenswerte mit, die bei der späteren oder neuen Ehe außen vor bleiben sollen.
- Es gibt Ex-Partner und Kinder aus früheren Beziehungen oder Ehen.
- Das Paar kommt aus verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Rechtsordnungen, ein Ehevertrag schafft Klarheit.
"Ich empfehle jedem Selbstständigen, der ein Unternehmen hat oder daran beteiligt ist, die Gütertrennung oder den Ausschluss des Zugewinns", sagt Familienrechtsexperte Weil. "Sonst kann eine Scheidung die berufliche Existenz bedrohen."
Brauche ich einen Notar?
Ja. Ohne notarielle Beurkundung ist der Ehevertrag ungültig.
Kann man den Ehevertrag nachträglich aufsetzen?
Ja, der Vertrag kann jederzeit auch während der Ehe geschlossen werden, nicht nur vor der Heirat. Die Ehepartner können den Vertrag auch im Laufe der Ehe ändern, wenn sich ihre Lebensumstände verändern. Auch dafür braucht es dann einen Notar.
Was kostet ein Ehevertrag?
Je höher das Vermögen der Ehepartner, desto höher der Geschäftswert des Vertrags. Daran orientieren sich die Notarkosten. Wer sich anwaltlich beraten lässt, zahlt noch einmal mehr.
Grobe Orientierung: Beim Notar zahlt man meist ein paar Hundert Euro, auch bei wenig Vermögen. Oft sind es auch über 1000 Euro, wenn beide schon ein gewisses Vermögen in die Ehe einbringen.
Tipp: Schließen Sie den Vertrag so früh wie möglich ab. Denn das Vermögen wächst während der Ehe oft weiter an.
Erbe: Was gilt, wenn einer stirbt?
Unverheiratete vererben sich gegenseitig gar nichts. Für die Ehe greift ohne Testament oder Erbvertrag das Ehegattenerbrecht.
Es legt fest, dass der überlebende Ehepartner nach dem Tod des anderen einen festen Anteil am Erbe erhält.
Fall 1: Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard)
Wenn das Ehepaar Kinder hat, bekommt die hinterbliebene Person die Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die Kinder. Ohne Kinder erbt der überlebende Partner drei Viertel des Nachlasses. Die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen bekommen das restliche Viertel. Gibt es diese nicht (mehr), geht alles an den Ehepartner.
Fall 2: Gütertrennung (mit Ehevertrag)
Hier erbt der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses, was der gesetzlichen Erbfolge entspricht. Es gibt keinen Zugewinnausgleich. Die Kinder teilen sich den Rest. Gibt es keine Kinder, bekommt der Partner die Hälfte - der Rest geht an Eltern, Geschwister und Großeltern. Ohne diese geht der gesamte Nachlass an den hinterbliebenen Partner.
Was ändert sich durch ein Testament?
Ein Testament lässt sich nach eigenen Wünschen gestalten. Damit kann man zum Beispiel die beste Freundin oder die Enkelin begünstigen, die bei der gesetzlichen Erbfolge leer ausgehen würde.
Wichtig: Nahe Verwandte wie Ehepartner und Kinder können einen Pflichtteil am Erbe verlangen, wenn sie per Testament enterbt werden. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wann kann ein Erbvertrag sinnvoll sein?
Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen über das Erbe. Ein Testament kann jederzeit geändert werden, ein Erbvertrag nur mit Zustimmung aller beteiligten Parteien.
"Das ist vor allem sinnvoll, wenn ein Unternehmen vererbt und die Nachfolge geregelt werden soll", sagt Becker, die Vorsitzende des Ausschusses für Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein ist.
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Nach dem Tod eines Ehepartners erhält der andere einen festen Anteil am Erbe. Foto: Anna Hirte/dpa Themendienst/dpa-tmn
Ehename: Welche Möglichkeiten gibt es?
Ab 2025 gilt in Deutschland ein neues Namensrecht.
Nun sind Doppelnamen für beide Ehepartner und auch für die Kinder erlaubt. Auch dann, wenn die Eltern ihre eigenen Namen behalten.
Ehepaare haben in Deutschland somit folgende Optionen:
1. Gemeinsamer Ehename: Das kann der Name des Mannes oder der Frau sein. Den gemeinsamen Familiennamen tragen auch die Kinder.
2. Beibehaltung der eigenen Namen: Beide Ehepartner behalten ihre Geburtsnamen. Die Eheleute können entscheiden, welchen Nachnamen die Kinder bekommen. Auch ein Doppelname ist nun möglich.
3. Doppelname: Beide Ehepartner wählen einen gemeinsamen Doppelnamen, was bislang nicht erlaubt war. Die Kinder dürfen diesen Doppelnamen ebenfalls tragen. Wie zuvor kann sich auch nur ein Ehepartner dazu entscheiden, den eigenen Namen mit dem des Partners zu koppeln.
Notfall: Was ist das Ehegattennotvertretungsrecht?
Das Ehegattennotvertretungsrecht erlaubt einem Ehepartner, in medizinischen Notfällen für den anderen zu entscheiden, wenn dieser wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht selbst handeln kann.
Wichtig: Das Recht gilt nur für medizinische Entscheidungen und maximal für sechs Monate. Es greift immer dann, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt.
Sollte ich eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben?
"In den meisten Lebenssituationen ist beides sinnvoll", sagt Becker. "Man sollte beides haben", bekräftigt Weil.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie für den Notfall fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen - und das zeitlich unbegrenzt und nicht nur für sechs Monate.
Mit einer Vorsorgevollmacht ernennen Sie eine andere Person, die umfassende Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das betrifft nicht nur medizinische, sondern auch rechtliche und finanzielle Angelegenheiten. "Der Ehepartner hat dieses Recht nicht automatisch", erklärt Weil.
Das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht habe sich in der Praxis noch nicht bewährt, sagt Becker. Es ist entstanden, weil viele Menschen eben keine Patientenverfügung haben. Das Problem: Die Ärztin oder der Arzt muss prüfen, ob das Paar noch zusammenlebt. "Das ist in der Praxis natürlich schwierig bis unmöglich", sagt Becker.
Gemeinsame Kinder: Was ändert sich durch die Ehe?
Das Kindschaftsrecht gilt für alle Eltern, nicht nur Verheiratete. Es umfasst verschiedene Punkte, um die sich Eltern kümmern müssen:
- Sorgerecht: Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sie entscheiden über wichtige Angelegenheiten im Leben des Kindes, etwa Schule, medizinische Behandlungen oder den Wohnort.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, hat zwar erst einmal nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Mutter kann aber eine Sorgeerklärung abgeben, um das gemeinsame Sorgerecht zu vereinbaren.
Gibt die Mutter eine solche Erklärung nicht ab, kann der Vater sein Recht einklagen. "Die Hürde dafür ist sehr niedrig", sagt Weil. "Man muss heutzutage nicht mehr unbedingt heiraten, damit die Kinder versorgt sind."
- Unterhaltspflicht: Beide Eltern sind verpflichtet, für den Lebensunterhalt des Kindes zu sorgen. Das bedeutet, sie müssen etwa für Essen, Kleidung, Bildung und Gesundheit sorgen.
- Erziehungspflicht: Die Eltern sind dafür verantwortlich, das Kind zu fördern und zu unterstützen, damit es sich entwickeln kann.
- Vertretungsrecht: Die Eltern vertreten das Kind rechtlich, solange es minderjährig ist - etwa bei Verträgen oder Anträgen.
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Um das gemeinsame Sorgerecht zu haben, müssen Eltern nicht unbedingt verheiratet sein. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Welche Unterlagen brauche ich für die Hochzeit?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine Geburtsurkunde (meist nicht älter als sechs Monate)
- eine erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- ggf. Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden früherer Partner, falls einer oder beide zuvor verheiratet waren
Wie läuft die Eheschließung ab?
1. Das Paar meldet die Eheschließung persönlich beim Standesamt an und reicht alle nötigen Unterlagen ein. Das Standesamt muss am Wohnsitz von mindestens einem der beiden Partner liegen.
2. Die Behörde prüft die nötigen Unterlagen.
3. Am Hochzeitstag bestätigen beide Partner vor einem Standesbeamten, dass sie heiraten wollen mit "Ja" - oder auch "Ja, ich will".
4. Der Beamte erklärt die Ehe für rechtsgültig.
5. Die Partner unterschreiben die Eheurkunde.
Gut zu wissen: Sie wohnen in Bayern, wollen aber an der Nordsee heiraten? Kein Problem. Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, muss die Trauung nicht selbst durchführen. Es leitet die Unterlagen entsprechend an das gewünschte Amt weiter.
Wann muss ich die Eheschließung anmelden?
Viele Paare planen ihre Hochzeit ein Jahr oder noch mehr im Voraus. Ein Grund: Schöne Hochzeitslocations sind früh ausgebucht.
Die Eheschließung kann allerdings frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beim Standesamt angemeldet werden.
Wo kann die Eheschließung stattfinden?
Die standesamtliche Trauung findet meistens im Standesamt am Wohnort statt. Sie können aber auch woanders heiraten, zum Beispiel in einem Schloss, auf einem Schiff oder in einem speziellen Trauzimmer, wenn das jeweilige Standesamt so etwas anbietet.
Eine kirchliche Trauung ist zusätzlich möglich. Aber sie hat keine rechtliche Bedeutung, sondern ist rein symbolisch. Das gleiche gilt für eine freie Trauung, die das Standesamt nicht ersetzt.
Was kostet eine Eheschließung?
Location, Catering, Brautkleid und Deko: Eine Hochzeit kann richtig ins Geld gehen. Die Eheschließung selbst ist dagegen günstig.
Meist werden ungefähr 50 bis 150 Euro fällig. Es hängt vom Bundesland und auch vom Tag ab - am Wochenende ist Heiraten etwas teurer.
Zusätzliche Gebühren fallen häufig für besondere Trauorte an, oder auch fürs Ausstellen von mehrsprachigen Eheurkunden.
Kann ich auch im Ausland heiraten?
Ja. Die Ehe wird in Deutschland anerkannt, wenn sie nach den Gesetzen des jeweiligen Landes ordnungsgemäß geschlossen wurde. Wichtig ist, sich vorher genau über die dortigen Anforderungen zu informieren.
Es braucht meist ähnliche Unterlagen wie in Deutschland, also unter anderem einen gültigen Reisepass und die Geburtsurkunde.
In manchen Ländern wird auch ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, das man beim Standesamt in Deutschland beantragen muss.
Nach der Trauung braucht es oft eine Apostille oder Beglaubigung, damit die Heiratsurkunde in Deutschland anerkannt wird.
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Böses Erwachen: In manchen Fällen lässt sich eine Eheschließung rückgängig machen. Foto: BöseChristin Klose/dpa-tmn
Lässt sich eine Ehe annullieren?
Eine Ehe lässt sich gerichtlich als ungültig erklären, wenn wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Beispiele:
- Einer der Partner war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht geschäftsfähig, etwa wegen einer psychischen Erkrankung.
- Einer der Partner wurde über wesentliche Eigenschaften des anderen absichtlich getäuscht, etwa über dessen Identität.
- Einer der Partner war bereits (heimlich) verheiratet.
- Die Ehe wurde unter Drohung oder Zwang geschlossen.
Eine Scheidung beendet dagegen eine bereits gültige Ehe.