Wer sein Testament selbst schreibt, muss bei der Unterschrift aufpassen: Ein krakeliges Wellengebilde reicht nicht, stellt ein aktuelles Urteil klar. Worauf es ankommt, damit der letzte Wille zählt.
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Eine krakelige Wellenlinie genügt als Unterschrift unter einem Testament nicht - eine erkennbare Buchstabenstruktur muss die Signatur schon haben. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
München/Berlin




