Kaffee und Kuchen fürs Team: Wann das Finanzamt Einstand oder Ausstand als Werbungskosten anerkennt – und was Beschäftigte dafür unbedingt beachten sollten.
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Letzter Arbeitstag im Betrieb? Wer zu diesem Anlass einen ausgibt, kann die Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Bild: Christin Klose/dpa Themendienst/dpa-tmn
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