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  3. Falsche Abbuchung: Das Chargeback-Verfahren hilft aus

Falsche Abbuchung: Das Chargeback-Verfahren hilft aus

Wenn es darum geht das Geld nach einer falschen Kreditkartenzahlung wiederzubekommen, klingt das erst einmal nach viel Aufwand. Doch genau dafür gibt es ein Rückbuchungsverfahren.

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  • Falsche Abbuchung: Das Chargeback-Verfahren hilft aus - Fehlgeschlagene Online-Bestellungen führen häufig zu Rückbuchungen: Das Chargeback-Verfahren kann Kunden bei nicht gelieferten Waren helfen, ihr Geld wieder zu erhalten.
    Fehlgeschlagene Online-Bestellungen führen häufig zu Rückbuchungen: Das Chargeback-Verfahren kann Kunden bei nicht gelieferten Waren helfen, ihr Geld wieder zu erhalten. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Kehl

Ob es um doppelte Abbuchungen geht oder aber um nicht erhaltene Leistungen - wenn zu viel vom Konto geht, kann es schnell stressig werden. Doch genau für solche Situationen gibt es das Chargeback-Verfahren.

Beim Chargeback kann man bei der Bank eine Rückbuchung einer bereits getätigten Zahlung veranlassen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Die Bank überprüft dann die Rechtmäßigkeit des Antrags und gibt der Gegenseite die Chance eine eigene Aussage zur Situation zu stellen. Stellt sich das Chargeback als berechtigt heraus, bekommt man das Geld zurück.

Wichtig zu beachten: Das Chargeback-Verfahren kommt nur dann infrage, wenn mit einer Kredit- oder Debitkarte gezahlt wurde.

Wann kann man ein Chargeback einleiten?

Auch wenn es am Ende die Bank ist, die entscheidet, ob das Geld zurück überwiesen wird, gibt es ein paar typische Fälle, in denen das Verfahren generell gerechtfertigt ist. Dazu gehören laut dem EVZ etwa:

  • Doppelte Abbuchungen oder falsche Beträge
  • Nicht erhaltene Waren oder ausgefallene Dienstleistungen
  • Keine Rückzahlung nach einer Retoure
  • Betrug wie etwa Abofallen oder gefälschte Produkte
  • Weiterlaufende Abbuchungen trotz Kündigung einer Mitgliedschaft

Wie läuft der Prozess ab?

Noch bevor man die Bank kontaktiert, sollte man sich zuerst an den Verkäufer oder Anbieter wenden, um die Situation zu klären. Dabei ist es wichtig den Kontakt schriftlich zu führen, also etwa per Mail, da die Bank nach einem solchen Nachweis fragen kann. Hier sollte auch eine kurze Frist von nicht mehr als einer Woche für die Antwort gegeben werden, rät das EVZ. Denn ein Chargeback hat generell eine Frist von insgesamt bis zu 120 Tagen.

Besteht das Problem noch weiterhin, ist es Zeit bei der Bank das Chargeback-Verfahren einzuleiten. Dabei bekommt man dann entweder online oder in der Filiale ein Reklamationsformular. Ist es ausgefüllt, schickt man es einfach zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, wie etwa der Bestellbestätigung und der Rechnung an die Bank zurück - und schon läuft das Chargeback. 

In der Regel dauert das Verfahren zwischen zwei bis acht Wochen, kann sich aber bei Betrugsfällen, Auslandstransaktionen oder einem Einspruch des Händlers noch länger ziehen.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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