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  3. Inkasso-Brief erhalten? Kein Grund zur Panik

Inkasso-Brief erhalten? Kein Grund zur Panik

Eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros führt nicht automatisch zum Besuch eines Gerichtsvollziehers. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Betroffene sollten trotzdem nicht auf Zeit spielen.

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  • Inkasso-Brief erhalten? Kein Grund zur Panik - Zur Zahlung einer Rechnung von einem Inkassobüro aufgefordert? Pfändungen brauchen Betroffene deswegen nicht gleich zu fürchten.
    Zur Zahlung einer Rechnung von einem Inkassobüro aufgefordert? Pfändungen brauchen Betroffene deswegen nicht gleich zu fürchten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin

Eine unbezahlte Rechnung kann zu einer Zahlungsaufforderung durch eine Inkassofirma führen. Viele glauben, dass dann schon bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder eine Kontosperrung veranlasst wird. "Das allerdings ist ein weit verbreiteter Irrtum", sagt Jens Kellersmann, Pressesprecher des Bundesverbands Inkasso-Unternehmen (BDIU), klar.

Generell gilt: Inkassofirmen haben keine besonderen Vollmachten. Im Gegensatz zu Gerichtsvollziehern dürfen sie weder Wohnungen betreten noch Sachen pfänden. Ohne vollstreckbaren Titel und Vollstreckungsbescheid stehe daher kein Gerichtsvollzieher vor der Tür, so Kellersmann.

Tatsächlich ist dem BDIU-Sprecher zufolge der Weg zur Zwangsvollstreckung eher langwierig. Denn zunächst muss ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt und die Widerspruchsfrist von zwei Wochen abgewartet werden. Erst dann kann ein Vollstreckungsbescheid folgen, der auch Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Kontosperrung nach sich ziehen kann. "In der Realität gehen nur fünf Prozent der knapp 100 Millionen Inkassoverfahren jährlich in ein Vollstreckungsverfahren", sagt Kellersmann.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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