Wer im Homeoffice schwitzt, kann sich mit einer Klimaanlage Abkühlung verschaffen - und vielleicht sogar Steuern sparen. Doch das Finanzamt stellt klare Bedingungen. Worauf es ankommt.
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Können Beschäftigte ein häusliches Arbeitszimmer vorweisen, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, lassen sich die Anschaffungskosten einer Klimaanlage steuerlich geltend machen. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
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