Wenn die Jagd nach Sonderangeboten vor leeren Regalen endet, ist das für Schnäppchenjäger oft ärgerlich. Insbesondere, wenn der Angebotszeitraum gerade erst begonnen hat, ist das zudem auch unlauter.
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Händler dürfen nicht mit sogenannten Lockangeboten werben, die nicht oder nur in völlig unzureichender Menge verfügbar sind. Foto: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn
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