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  3. Lottogewinn: Inwiefern verdient das Finanzamt mit?

Lottogewinn: Inwiefern verdient das Finanzamt mit?

Lottogewinne werden in Deutschland grundsätzlich nicht versteuert. Wer seinen Gewinn aber clever für sich arbeiten lässt, muss damit rechnen, später zur Kasse gebeten zu werden.

08.01.2026, 00:05 Uhr
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  • Lottogewinn: Inwiefern verdient das Finanzamt mit? - Im Lotto gewonnen? Dann muss der Gewinn nicht versteuert werden.
    Im Lotto gewonnen? Dann muss der Gewinn nicht versteuert werden. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-tmn
Münster

Über einen Millionengewinn beim Lotto konnten sich im vergangenen Jahr insgesamt 164 Menschen in Deutschland freuen. So haben die staatlichen Lotteriegesellschaften 2025 im Schnitt fast jeden zweiten Tag einen Neu-Millionär hervorgebracht. Aber was, wenn man wirklich mal das große Los zieht? Möchte das Finanzamt dann etwas vom Gewinn abhaben?

Nein, sagt Axel Weber von Westlotto in Münster. Auf die Gewinne beim Lotto fallen grundsätzlich keine Steuern an - "auch nicht nach Ablauf eines Jahres". Nur wenn die Gewinnsumme rentabel angelegt wird, sind die erzielten Erträge zu versteuern.

Wirft eine Geldanlage etwa Zinsen oder Dividende ab, wird auf diese Erträge Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag plus eventuell Kirchensteuer fällig. Maximal liegen die Abzüge bei 27,99 Prozent. Steuerfrei ist nur der Betrag von 1.000 Euro für Alleinstehende oder 2.000 für zusammenveranlagte Ehepaare.

Und wer von dem Millionengewinn etwa eine Immobilie kauft, muss eine Grunderwerbsteuer entrichten. "Nicht der eigentliche Gewinn aus der Lotterie ist also zu versteuern, sondern nur das, was man daraus erwirtschaftet", so Weber.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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