Alte Münze, volle Geldtüte: Was Finder erwarten dürfen - und warum bei Verdacht auf Straftaten kein Finderlohn gezahlt wird.
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Mit Metalldetektor auf Schatzsuche: Gefundene Schätze werden in der Regel zwischen dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bild: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn
Bonn/Potsdam




