Zwei Tankstellen getäuscht, im Supermarkt am Ende aufgeflogen: Weil ein Mann Requisitengeld zum Zahlen einsetzte, musste er sich jüngst vor Gericht verantworten. Die Strafe: empfindlich.
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Realistische Optik: Spiel- und Filmgeld kann trotz Kennzeichnung im Alltag für echtes Geld gehalten werden. Bild: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
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