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  3. Mit Spielgeld bezahlen? Das kann im Knast enden

Mit Spielgeld bezahlen? Das kann im Knast enden

Zwei Tankstellen getäuscht, im Supermarkt am Ende aufgeflogen: Weil ein Mann Requisitengeld zum Zahlen einsetzte, musste er sich jüngst vor Gericht verantworten. Die Strafe: empfindlich.

Von dpa
16.02.2026, 07:00 Uhr
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  • Mit Spielgeld bezahlen? Das kann im Knast enden - Realistische Optik: Spiel- und Filmgeld kann trotz Kennzeichnung im Alltag für echtes Geld gehalten werden.
    Realistische Optik: Spiel- und Filmgeld kann trotz Kennzeichnung im Alltag für echtes Geld gehalten werden. Bild: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
München/Berlin

Für nur wenige echte Euros lassen sich im Internet falsche Geldscheine kaufen - die aber täuschend echt aussehen. Zwar ist dieses Spiel- oder Filmgeld in der Regel auf normales Papier ohne jegliche Sicherheitsmerkmale gedruckt und zudem als entsprechend unecht gekennzeichnet. Trotzdem kann es für echt gehalten werden. Man muss ja nur einmal nicht so genau hinsehen. 

Wer solche Scheine in die Hand bekommt, sollte darum besser nicht auf die Idee kommen, damit einzukaufen. Sonst könnte man sich wegen Geldfälschung und Betrugs strafbar machen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az. 814 Ls 251 Js 105432/24), auf das das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hinweist.

In dem konkreten Fall hatte sich ein junger Mann mindestens drei falsche 100-Euro-Scheine verschafft, wie sie etwa an Filmsets verwendet werden. Mit dem sogenannten "Movie Money" kaufte der Mann zunächst zweimal erfolgreich in Tankstellen ein, ehe der Schwindel beim dritten Versuch in einem Supermarkt aufflog.

Aufgedruckte Hinweise genügen nicht

Das Schöffengericht des Amtsgerichts München wertete das Verhalten als Geldfälschung in Tateinheit mit Betrug und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der Verurteilte versuchte sich damit zu verteidigen, dass es sich um offensichtliches Spielgeld gehandelt und er keinen Vorsatz zur Geldfälschung gehabt habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Nach Inaugenscheinnahme der Scheine und eines Vergleichsstücks der Bundesbank stellte das Gericht fest, wie hochwertig und zum Verwechseln ähnlich die Kopien waren - trotz des aufgedruckten Hinweises "Prop Copy" (zu deutsch: Requisitenkopie). Arglose Personen hätten die Scheine darum im normalen Geschäftsverkehr für echt halten können - was die erfolgreichen Zahlungen in den Tankstellen bewiesen. Dadurch sei der Tatbestand der Geldfälschung erfüllt.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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