Frauen können nach einer Fehlgeburt selbst entscheiden, ob sie Mutterschutz nutzen. Die beitragsfreie Zeit kann sich auf die Rentenberechnung auswirken.
-
Nach einer Fehlgeburt ist Mutterschutz möglich - der hat Auswirkungen auf den Rentenanspruch. Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn
Berlin




