Verstirbt ein Ehepartner innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit, kann das finanzielle Folgen haben: Hinterbliebenenrente gibt es dann oft nicht. Die Rentenversicherung spricht von Versorgungsehe.
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Wird die Ehe in Kenntnis einer bereits lebensbedrohlichen Erkrankung geschlossen, kann die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nur in seltenen Ausnahmefällen widerlegt werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin/Neustrelitz