Wer zu Lebzeiten ein Grundstück verschenkt, kann den Pflichtteil der Erben nicht immer mindern. Wann die Zehn-Jahres-Frist wirklich beginnt, zeigt ein aktueller Fall aus Nürnberg.
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Nicht jede Schenkung mindert den Pflichtteil: Maßgeblich ist, wann der Erblasser den "Genuss" der verschenkten Sache wirklich aufgibt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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