Die meisten Haushaltshilfen werden nicht angemeldet – und das ist unabhängig von den Gründen in der Regel strafbar. Dabei können Auftraggeber von einer Anmeldung profitieren. So geht's.
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Die Anmeldung der Beschäftigung hat den Vorteil, dass der Auftraggeber 20 Prozent der Aufwendungen für die geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe von der Steuer absetzen kann. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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