Wer den Sparerpauschbetrag geschickt nutzt, spart Steuern auf Zinsen und Dividenden. Worauf es bei mehreren Konten und der Steuererklärung ankommt.
-
Kapitalerträge ohne Steuerabzug: Wer bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag hinterlegt, darf Gewinne aus Geldanlagen bis zu gewissen Grenzen erhalten, ohne das Finanzamt daran zu beteiligen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Berlin



