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  3. So setzen Sie das Homeoffice von der Steuer ab

So setzen Sie das Homeoffice von der Steuer ab

Steuerersparnis im Homeoffice: Welche Kosten können Berufstätige absetzen und wie funktioniert es? Die wichtigsten Tipps für die Steuererklärung.

Von dpa
16.02.2026, 00:05 Uhr
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  • So setzen Sie das Homeoffice von der Steuer ab - Arbeiten Sie lieber zu Hause als im Büro? Dann können Sie einige Ihrer Ausgaben steuerlich geltend machen.
    Arbeiten Sie lieber zu Hause als im Büro? Dann können Sie einige Ihrer Ausgaben steuerlich geltend machen. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin

Die Arbeit im Homeoffice spart nicht nur Zeit und Fahrtkosten. Wer die Ausgaben, die bei der Heimarbeit zwangsläufig anfallen, selbst trägt, kann sie steuerlich geltend machen. Für Arbeitnehmer sind das Werbungskosten, für Selbstständige sind es Betriebsausgaben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema und erklären, worauf Sie achten müssen.

Wie kann ich die Arbeit im Homeoffice absetzen?

Die vollen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich absetzen, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit ist. Voraussetzung: Der Raum muss abgeschlossen, büromäßig eingerichtet und fast ausschließlich beruflich genutzt sein. "Dann sind alle Kosten uneingeschränkt abziehbar", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin.

Wessen Arbeitszimmer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 Arbeitstagen. Die Pauschale deckt anteilige Wohnkosten für Miete, Strom, Heizung und Wasser sowie Internet- und Telefonkosten. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand im Arbeitszimmer, an der Küchentheke oder auf dem Sofa arbeitet. Große Nachweispflichten gibt es dabei nicht. Karbe-Geßler rät aber, die Homeoffice-Tage in jedem Fall in einem Kalender oder einer Liste zu dokumentieren, falls das Finanzamt nachfragt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Homeoffice-Pauschale?

Die Pauschale gibt es für Arbeitnehmer und Selbstständige für jeden Arbeitstag, an dem sie mehr als die Hälfte der Zeit zu Hause arbeiten. Kein Problem ist es an solchen Tagen, die übrige Zeit mit beruflichen Außenterminen zu verbringen. Nur Abstecher ins Büro sind tabu. "Wer für eine kurze Besprechung in die Firma fährt oder um Akten zu holen, kann die Tagespauschale nicht geltend machen", sagt Karbe-Geßler.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer keinen eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hat, kann die Pauschale auch für Tage mit kurzen Zeiten im Homeoffice ansetzen. Das betrifft vor allem Lehrer und Außendienstler, so Karbe-Geßler.

Erkennt das Finanzamt trotz Homeoffice-Pauschale auch Fahrtkosten aus dem Homeoffice an?

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gilt eine klare Regelung: "Wer die Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzt, kann für solche Tage keine Pendlerpauschale geltend machen", sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Nur bei Beschäftigten ohne eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber erkennt das Finanzamt die Pendlerpauschale zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale an, so Bauer.

Auch Reisekosten für Dienstfahrten akzeptiert das Finanzamt an Homeoffice-Tagen als Werbungskosten. Verloren geht die Homeoffice-Pauschale nur, wenn die Zeit für Dienstreisen an so einem Tag die Hälfte der Arbeitszeit oder mehr beträgt.

Was gilt steuerlich für meine Büroausstattung?

Die Kosten für die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes lassen sich ebenfalls absetzen - zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale. Dazu zählen zum Beispiel Schreibtisch, Bürostuhl oder Schreibtischlampe, erklärt Bauer.

Gegenstände bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) können im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Das Finanzamt erkennt die Ausgaben Bauer zufolge auch an, wenn jemand nur stundenweise zu Hause arbeitet und die Gegenstände fast ausschließlich beruflich nutzt.

Kann ich auch die Anschaffungskosten für meinen Computer absetzen?

Ja. Das gilt auch für Laptops, Tablets und andere beruflich genutzte Computer-Hardware wie Monitore oder Drucker. Die Höhe der Anschaffungskosten spielt keine Rolle - entscheidend ist der private Nutzungsanteil.

"Das Finanzamt geht meist von einer privaten und beruflichen Nutzung aus und akzeptiert 50 Prozent der Kosten", sagt Karbe-Geßler. Nur wer ein Gerät zu mindestens 90 Prozent beruflich nutzt, kann es vollständig absetzen. "Aber das Finanzamt verlangt dafür einen Nachweis, der meistens schwer zu erbringen ist", warnt die Expertin.

Erwerbstätige können den beruflichen Anteil der Hardware-Kosten im Anschaffungsjahr komplett absetzen oder über drei Jahre abschreiben. Ob sich die Verteilung lohnt, hängt von den Einnahmen und Ausgaben der Folgejahre ab, so Karbe-Geßler.

Was muss ich bei den Telefonkosten beachten?

Wer Handy, Festnetz oder Internet beruflich nutzt, kann auch diese Kosten absetzen. "Das Finanzamt erkennt pauschal 20 Prozent der Kosten an, maximal 20 Euro pro Monat", erklärt Bauer. Die Pauschale gilt für alle Anschlüsse zusammen, nicht für jeden einzelnen.

Ein höherer beruflicher Anteil lässt sich mit Einzelverbindungsnachweisen oder eigenen Aufzeichnungen belegen. "Ein Nachweis des beruflichen Anteils über drei Monate reicht dem Finanzamt in der Regel für das ganze Jahr aus", so Bauer. Dann seien die Kosten für den beruflichen Anteil abziehbar.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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