Das Finanzamt darf Steuerbescheide bei Kenntnis über neue Tatsachen auch Jahre später noch ändern. Nur: Was sind überhaupt "neue Tatsachen", die zu Änderungsbescheiden führen können?
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Wenn dem Finanzamt neue Tatsachen oder Beweise bekanntwerden, darf es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch einmal ändern. Bild: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn
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