Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss deutlich engere Fristen einhalten als bei freiwilliger Abgabe. Für Studierende ist das jedoch meist nicht der Fall. Ihnen bleibt viel Zeit.
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Nur die Ruhe: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend dafür Zeit. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
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