Ferienjobber zahlen oft zunächst Steuern, obwohl sie das meist gar nicht müssen. Warum das so ist und wie sich Betroffene das Geld zurückholen.
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Erster Job, erste Steuerfrage: Arbeitgeber ziehen bei befristeten Ferienjobs oft Lohnsteuer ab. Mit der Steuererklärung gibt’s am Ende Klarheit – und oft eine Erstattung. Bild: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn
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