Wer denkt, er könne nach dem Tod eines Angehörigen dessen Datenschutzansprüche durchsetzen, irrt. Das sind die Gründe.
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Die DSGVO schützt grundsätzlich nur lebende natürliche Personen. Nach dem Tod werden Ansprüche auf Schadenersatz nicht weitervererbt. Bild: David Ebener/dpa/dpa-tmn
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