Wer sich durch die Videoüberwachung seines Nachbarn gestört fühlt, muss zumindest der Datenschutzbehörde mehr liefern als einen Verdacht – warum Screenshots entscheidend sein können.
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Eine Datenschutzbehörde darf gegen eine möglicherweise falsch eingestellte Videoüberwachung einschreiten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bild: Robert Günther/dpa-tmn
Ansbach/Berlin




