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Wechseln oder behalten? Das ändert sich für Riester-Sparer

Ab 2027 können Riester-Sparer in neue Vorsorgeprodukte mit mehr Renditechancen und womöglich geringeren Kosten wechseln. Für wen sich das lohnen kann - und was Sparer keineswegs tun sollten.

Von dpa
15.05.2026, 13:26 Uhr
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  • Wechseln oder behalten? Das ändert sich für Riester-Sparer - Ab 1. Januar 2027 sollen Riester-Sparer die Möglichkeit haben, das bereits angesparte Riester-Vermögen in die neuen Produkte der geförderten Altersvorsorge zu überführen.
    Ab 1. Januar 2027 sollen Riester-Sparer die Möglichkeit haben, das bereits angesparte Riester-Vermögen in die neuen Produkte der geförderten Altersvorsorge zu überführen. Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Berlin

Die letzte Hürde für die Reform der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge ist genommen. Ab dem 1. Januar 2027 soll es die Möglichkeit geben, Geld samt Förderung in einem sogenannten Altersvorsorgedepot anzulegen. Bei geringeren Sicherheitsgarantien und Kosten gegenüber dem Vorgänger könnten dann mehr Rendite und mehr Flexibilität in der Auszahlphase herausspringen. Aber was nun tun mit dem bestehenden Riester-Vertrag?

"Die alten Riesterverträge genießen weiterhin und unbefristet Bestandsschutz", sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer müssen also grundsätzlich nichts unternehmen, sofern sie mit der Performance ihres Vertrags zufrieden sind. Die Verträge können unverändert zu den bislang geltenden Bedingungen weitergeführt werden - auch die staatlichen Zulagen fließen unverändert.

Laut Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern, ist ein Riester-Vertrag dann rentabel, wenn die Eigenbeiträge nicht mehr als ein Drittel der eingezahlten Summe ausmachen - die übrigen zwei Drittel also aus staatlichen Zulagen kommen. Diese Aufteilung könne vor allem bei Geringverdienern mit mehreren Kindern zustande kommen.

Riester-Zufriedenheit eher dürftig

Die Zahlen aber lassen darauf schließen, dass viele Menschen nicht mit ihrem Vertrag zufrieden sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schätzt, dass rund die Hälfte der bisher etwa 20 Millionen geschlossenen Riester-Verträge gekündigt oder stillgelegt wurde. Von einer Kündigung des Riester-Vertrags rät Jana Bauer aber dringend ab. Der Grund: Die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuervorteile sind dann dahin - sie müssten bei einer Kündigung zurückgezahlt werden.

Die bessere Option: Den Vertrag vom jeweiligen Anbieter vorerst beitragsfrei stellen lassen. Vertragsinhabern bleibt das bisher erarbeitete Kapital erhalten, sie zahlen aber vorerst keine eigenen Beiträge ein und erhalten somit auch keine weiteren staatlichen Zulagen. Die Beitragsfreistellung kann jederzeit widerrufen, der Vertrag dann weiter bespart werden. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn sich die persönlichen Lebensumstände ändern - zum Beispiel eigene Kinder zur Welt kommen, die die staatliche Zulage erhöhen.

Ab 1. Januar dann sollen Riester-Sparer die Möglichkeit haben, das bereits angesparte Riester-Vermögen in die neuen Produkte der geförderten Altersvorsorge zu überführen, ohne die bisherige staatliche Förderung zu verlieren. Das ist auch für all jene Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer gut zu wissen, deren Auszahlungsphase unmittelbar bevorsteht - also noch vor dem 1. Januar 2027.

Auszahlungsphase des Riester-Vertrags aufschieben?

Denn für sie kann es sinnvoll sein - sofern möglich -, die Auszahlungsphase nach hinten zu verschieben - also auf ein Datum nach dem Stichtag. "Dann wäre ein Wechsel des Vorsorgevermögens aus dem alten Riester-Vertrag in ein Auszahlprodukt nach den neuen Regeln möglich", sagt Jana Bauer. Das hätte den Vorteil, in der Auszahlungsphase eine höhere Flexibilität zu genießen als bei den vergleichsweise starren Riester-Auszahlungsoptionen - auch die Kosten könnten geringer sein. Ob der Aufschub allerdings in jedem Fall funktioniert, ist nicht gesagt. Eine Nachfrage beim aktuellen Anbieter schafft Klarheit.

Zum Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2027 haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei der geförderten Altersvorsorge grundsätzlich die Option aus drei verschiedenen Produktkategorien. Neben dem sogenannten Altersvorsorgedepot, mit dem das angesparte Vermögen zu geringeren Kosten mit mehr Risiko, aber auch der Chance auf mehr Rendite am Kapitalmarkt vermehrt werden kann, stehen weiterhin Garantieprodukte in Form von Rentenversicherungen zur Auswahl. 

Neu ist bei den Rentenversicherungen, dass es zwei statt bislang nur einem Garantielevel gibt. Bisher musste mindestens das gesamte eingezahlte Kapital zuzüglich der erhaltenen Zulagen zu Beginn der Auszahlphase vollständig, also zu 100 Prozent, verfügbar sein. Das sollte Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit bieten, hat Anbieter aber bei der Geldanlage eingeschränkt und damit die Renditechancen geschmälert. 

Vergleichen lohnt sich ab Anfang 2027

Künftig soll es neben Produkten mit 100-Prozent-Garantie auch Produkte mit lediglich einer 80-Prozent-Garantie geben. Versicherte verzichten damit auf einen Teil ihrer Sicherheit, Versicherer können so chancen-, aber auch risikoreicher investieren.

Allen Produkten gemein ist die staatliche Förderung: Zu jedem eingezahlten Euro bis zu einem Sparbetrag von 360 Euro im Jahr gibt der Staat 50 Cent dazu. Für Sparbeträge von 360 bis 1.800 Euro wird jeder privat eingezahlte Euro staatlich um 25 Cent aufgestockt. Damit ist eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich möglich. Hinzu kommt ein Kinderzuschlag für Familien: Ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro kann man den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten.

Welches Produkt für wen am ehesten geeignet ist - und ob es womöglich sogar die Riester-Rente bleibt - hängt von den persönlichen Lebensumständen und der eigenen Risikoneigung ab. Verbraucherinnen und Verbraucher tun gut daran, sich das zum Jahresanfang 2027 hin anhand verschiedener konkreter Angebote durchzurechnen und sich im Zweifel professionelle Hilfe bei einem unabhängigen Berater oder den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale zu suchen.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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