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  3. Wer seine Steuererklärung bis Ende Juli einreichen muss

Wer seine Steuererklärung bis Ende Juli einreichen muss

Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2025 endet für viele am 31. Juli. Wer davon betroffen ist - und welche Konsequenzen drohen, wenn der Abgabetermin gerissen wird.

Von dpa
13.05.2026, 15:36 Uhr
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  • Wer seine Steuererklärung bis Ende Juli einreichen muss - Nur wer Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat für die Steuererklärung länger Zeit.
    Nur wer Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat für die Steuererklärung länger Zeit. Bild: Nico Tapia/dpa-tmn
Regenstauf

Sind Sie für das vergangene Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann sollten Sie langsam ins Tun kommen. Denn die Abgabefrist endet am 31. Juli 2026. Nur für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die professionelle Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, bleibt mehr Zeit.

Für wen die Frist gilt

Zur Abgabe verpflichtet sind der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) zufolge etwa Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die 

  • nicht versteuerte Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr - zum Beispiel durch Vermietung - hatten,
  • gemeinsam mit ihrem Ehepartner veranlagt sind und die Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4 mit Faktor haben,
  • zwar verheiratet sind, aber einzeln veranlagt werden wollen,
  • sich Freibeträge - zum Beispiel für höhere Werbungskosten - auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen,
  • Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen haben (Elterngeld, Arbeitslosengeld u.a.)
  • mehreren Beschäftigungen nachgehen und dadurch in einem Job die Steuerklasse 6 haben,
  • eine Rente beziehen, die oberhalb des Grundfreibetrags von 12.096 Euro liegt,
  • vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden.

Verspätungszuschlag hat es in sich

Wer sich unsicher ist, ob eine Abgabepflicht besteht oder nicht, kann beim Finanzamt nachfragen. Sind sie dazu verpflichtet, sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Abgabefrist unbedingt einhalten, rät die Lohi. Wird der Termin gerissen, setzen Finanzämter automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat.

Nur wer sich steuerlich beraten lässt, dem bleibt länger Zeit. Erstellt die Steuererklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 1. März 2027, so die Lohi. Aber Achtung: Die Beratung sollte man sich frühzeitig suchen. Rund um den Fristablauf sei die Nachfrage nach Beratungsterminen erfahrungsgemäß hoch. 

Liegt ein triftiger Grund - etwa eine Krankheit oder ein Umzug - vor, können Betroffene schriftlich beim Finanzamt um eine kurze Fristverlängerung bitten.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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