Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Bedingungen Rentenpunkte dafür sammeln. Welche Voraussetzungen es gibt.
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Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für ehrenamtlich Pflegende, wenn sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig betreuen. Bild: Caroline Seidel/dpa-tmn
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