Wenn Versicherer eine fondsgebundene Rente herabsetzen, ist das nicht immer zulässig - entschied der Bundesgerichtshof. Das können Versicherte tun, wenn ihr Vertrag eine unzulässige Klausel enthält.
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Der Bundesgerichtshof untersagt Versicherern, Rentenfaktoren nach Vertragsschluss einseitig zu senken: Versicherte erhalten so mehr Rechtssicherheit. Foto: Uli Deck/dpa
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