blick.de - News, Events und Lifestyle
Spiele
E-Paper
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
  • Kulturhauptstadt 2025
  • Deutschland & Welt
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Leserreporter
    • Kalender 2026
    • Fasching
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Verbrauchertipps
  2. Wirtschaft, Immobilien und Finanztipps in Chemnitz & Umgebung
  3. Winterdienst beauftragt? So spart das Schneeschieben Steuern

Winterdienst beauftragt? So spart das Schneeschieben Steuern

Wer für professionelle Winterdienste zahlt, kann dafür Geld vom Finanzamt zurückholen. Dafür sind aber einige Voraussetzungen zu erfüllen.

03.12.2025, 00:05 Uhr
Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
  • Winterdienst beauftragt? So spart das Schneeschieben Steuern - Selbst machen oder Dienstleister beauftragen? Wer sich beim Schneeschieben für letzteres entscheidet, kann nicht nur Zeit, sondern auch Steuern sparen.
    Selbst machen oder Dienstleister beauftragen? Wer sich beim Schneeschieben für letzteres entscheidet, kann nicht nur Zeit, sondern auch Steuern sparen. Foto: Kristin Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Berlin

Wenn im Winter Eis und Schnee für rutschige Straßen sorgen, kann es auch steuerlich spannend werden. Denn viele Immobilieneigentümer und Mieter wissen nicht, dass das Schneeschieben und die Streueinsätze unter bestimmten Bedingungen beim Finanzamt angegeben werden können. Und so die Steuerlast von Verbraucherinnen und Verbrauchern senken.

Grundsätzlich gilt: Alles, was im oder am Haushalt erledigt wird und eine typische, üblicherweise privat veranlasste Tätigkeit darstellt, kann als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sein. Und genau hier rutscht das Schneeschieben elegant rein.

Alle notwendigen Bedingungen erfüllt?

"Beauftragt man einen Dienstleister, zum Beispiel einen Winterdienst, einen Gärtner- oder auch einen Hausmeisterservice, dürfen 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr, von der Steuerlast abgezogen werden", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dafür müssen die angefallenen Kosten in die "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" eingetragen werden.

Damit das Finanzamt den Winterdienst aber wirklich anerkennt, müssen die Voraussetzungen stimmen: 

  • So sollte die Rechnung des Dienstleisters "klar zwischen Arbeits- und Materialkosten unterscheiden, denn nur die Arbeitsleistung zählt steuerlich", sagt Karbe-Geßler.
  • Außerdem muss die Rechnung unbar bezahlt werden, also etwa per Überweisung.
  • Und: Der Einsatz muss im Zusammenhang mit den vorgeschriebenen Räum- und Streupflichten stehen - also etwa Gehwege und der Zugang zum Haus auf diese Weise freigehalten worden sein.

Nachweise müssen lediglich vorgehalten werden

Mieterinnen und Mieter bezahlen die Rechnung in der Regel nicht selbst. Engagiert der Vermieter einen Streu- und Räumdienst, legt dieser die Kosten meist über die Betriebskostenabrechnung auf die Mietparteien um. Den auf sie entfallenden Kostenanteil dürfen Mieterinnen und Mieter dann aber trotzdem steuerlich in Abzug bringen. Die Betriebskostenabrechnung fungiert in diesem Fall als Rechnung, solange die absetzbaren Posten klar aufgeschlüsselt sind. 

Der Steuererklärung müssen die Nachweise vorerst nicht beigefügt werden. Sollte das Finanzamt aber nachfragen, muss die Rechnung oder Betriebskostenabrechnung später nachträglich übermittelt werden.

Wer selbst zum Schneeschieber greift, kann seine eigene Arbeitszeit nicht über die Steuererklärung geltend machen. Genau so sieht es aus, wenn etwa der Nachbarsjunge für seine Dienste mit etwas Taschengeld ausgestattet wird. Auch das ist laut Bund der Steuerzahler keine offizielle Dienstleistung.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Anlage mit Risiko: Darauf sollten Sie bei Krypto achten - Wer in das hochspekulative Geschäft mit den digitalen Währungen einsteigen will, sollte wissen: Das ist nicht ohne Risiken.
    Finanzen

    Anlage mit Risiko: Darauf sollten Sie bei Krypto achten

  • Steuererklärung leicht gemacht: So bereiten Sie sich gut vor - Eine gute Ordnung ist die halbe Miete: Wer sämtliche für die Steuererklärung relevanten Belege an einem Ort abheftet, hat es bei der Erstellung später leichter.
    Mit System

    Steuererklärung leicht gemacht: So bereiten Sie sich gut vor

  • Schließfach geplündert: Was das Finanzamt jetzt wissen will - Was ist nach einem Einbruch mit den Inhalten im Schließfach passiert, wollen aufgebrachte Kundinnen und Kunden in Gelsenkirchen-Buer wissen. Das Finanzamt interessiert eher, woher die Wertsachen stammten, die dort lagerten.
    Über Nachfrage verwundert?

    Schließfach geplündert: Was das Finanzamt jetzt wissen will

  • Neuer EU-Kredit für Ukraine soll vor allem Militär stärken - Die EU-Länder wollen der von Russland angegriffenen Ukraine einen Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro geben. (Archivbild)
    Ukraine-Krieg

    Neuer EU-Kredit für Ukraine soll vor allem Militär stärken

  • Flaute bei Fahrschulen wegen geplanter Führerschein-Reform - Führerschein machen - oder doch lieber warten, bis alle Autos von selbst fahren? (Symbolbild)
    Mobilität

    Flaute bei Fahrschulen wegen geplanter Führerschein-Reform

  • Steuererklärung
  • Bund der Steuerzahler
  • Daniela Karbe-Geßler
  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Erzgebirge

    Enttäuschung für Krimi-Fans: ZDF streicht Erzgebirgskrimi aus der Primetime – Das ist der Grund
  • 2.Chemnitz

    Neueröffnung in Chemnitz: Ein Restaurant, welches italienische Küche und Weinkultur vereint
  • 3.Erzgebirge

    Gelungener Neujahrsempfang im Erzgebirge: Dank, Zusammenhalt und Ausblick auf 2026

Prospekte & Magazine

Auch interessant


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Datenschutzeinstellungen
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2026 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo