Schneefälle und winterliche Temperaturen sorgen mancherorts in Deutschland erstmals in diesem Winter für Glättegefahr. Oft sind Mieter und Eigentümer in der Pflicht, die Risiken zu beseitigen.
-
Wer für Winterdienste wie Räumen, Streuen oder Eiszapfen-Beseitigung Dienstleister beauftragt, kann die Kosten dafür regelmäßig von der Steuer absetzen. Foto: Kristin Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Hamburg




