Wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, können Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf Mietminderung haben. So setzen Betroffene ihr Recht durch.
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Sachverständige hinzuziehen: Eine professionelle Vermessung der Wohnung schafft Klarheit und dient als Grundlage für Verhandlungen mit dem Vermieter. Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
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