Noch altes Feuerwerk aus dem Vorjahr übrig? Dann sollten Sie das keineswegs mehr zünden. Neu kaufen ist angesagt - Böller und Raketen aber erst ab 18 Jahren. Und was sollte man sonst noch wissen?
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Feuerwerk sieht am Nachthimmel oft schön aus - ist aber längst nicht überall erlaubt. Gerade in Innenstädten gelten vielerorts Verbotszonen. Foto: picture alliance / dpa -
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Ist das Feuerwerk geprüft und zugelassen? Die Verpackung verrät es. Foto: Frank Hammerschmidt/dpa -
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Ab dem 29. Dezember kann in Deutschland Feuerwerk erworben werden. Beim Transport und der Lagerung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher aber einige Vorgaben beachten. Foto: Lino Mirgeler/dpa-tmn
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