Vermieter sind grundsätzlich in der Pflicht, Mietwohnungen ausreichend vor Wärme zu schützen. Tun sie das nicht, können Mieter von verschiedenen Rechten Gebrauch machen.
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Hitze in der Wohnung ist nicht automatisch ein Mietmangel, es kann aber einer sein. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn -
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Selbst Wärmeschutzmaßnahmen in der Mietwohnung ergreifen? Besser nur mit Zustimmung des Vermieters. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Berlin




