Wer das bislang als Abstellraum genutzte Dachgeschoss in Wohnraum wandeln möchte, sollte dringend frühzeitig das Bauamt ins Boot holen. Denn die Behörde kann dem Vorhaben eine Absage erteilen.
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Wenn aus dem Dachspeicher ein Wohnraum werden soll, braucht es dafür eine behördliche Genehmigung. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
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