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  3. Mieter verstorben: Wann geht Vertrag auf Hinterbliebene über

Mieter verstorben: Wann geht Vertrag auf Hinterbliebene über

Nach dem Tod des Partners treten Hinterbliebene des gemeinsamen Haushalts automatisch in einen etwaigen Mietvertrag ein. In jedem Fall sollten sie darum zeitnah Kontakt mit dem Vermieter suchen.

29.01.2026, 06:30 Uhr
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  • Mieter verstorben: Wann geht Vertrag auf Hinterbliebene über - Nach dem Tod eines Mieters tritt der hinterbliebene Partner automatisch in den Mietvertrag ein: Voraussetzung ist ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt.
    Nach dem Tod eines Mieters tritt der hinterbliebene Partner automatisch in den Mietvertrag ein: Voraussetzung ist ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Hohen Neuendorf

Wer mit seinem Partner einen auf Dauer angelegten, gemeinsamen Haushalt führt, muss nach dessen Tod nicht fürchten, auf einmal aus der Mietwohnung zu fliegen. Denn selbst wenn nur der Verstorbene im Mietvertrag stand, tritt nach dessen Tod automatisch der hinterbliebene Partner in den Kontrakt ein. So sieht es das Gesetz vor. 

Wichtig ist aber, den Vermieter entsprechend über den Tod zu informieren. Wer sich darüber ausschweigt, riskiert, eine Kündigung ausgesprochen zu bekommen. Auf einen entsprechenden Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 12 U 52/25) verweist die Zeitschrift "Das Hauseigentum" (Ausgabe 1/2026).

Ist der oder die Hinterbliebene zumutbar?

Der Grund: Vermieter haben grundsätzlich ein Recht darauf, das Mietverhältnis nach endgültigem Eintritt eines Hinterbliebenen in den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Und zwar dann, wenn dieser als Mieter aus wichtigem Grund unzumutbar ist. Das kann zum Beispiel sein, weil die Miete nicht pünktlich kommt. 

Unzumutbar ist die Fortführung des Mietverhältnisses mit der hinterbliebenen Person dem Kammergericht zufolge aber auch schon dann, wenn der Tod des ursprünglichen Mieters unredlich verschwiegen wurde.

Auch Kinder können in den Mietvertrag eintreten

Übrigens: Nicht nur Ehegatten oder Lebenspartner treten nach dem Tod ihres Partners, mit dem die einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, automatisch in dessen Mietvertrag ein. Gibt es keinen hinterbliebenen Partner oder verzichtet dieser, können stattdessen die Kinder oder andere im Haushalt lebende Personen in das Mietverhältnis eintreten. 

Ihren Verzicht müssen Betroffene, die die Übernahme nicht wünschen, dem Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis über den Tod mitteilen. Dann gilt der Eintritt als nicht erfolgt.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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