Nach dem Tod des Partners treten Hinterbliebene des gemeinsamen Haushalts automatisch in einen etwaigen Mietvertrag ein. In jedem Fall sollten sie darum zeitnah Kontakt mit dem Vermieter suchen.
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Nach dem Tod eines Mieters tritt der hinterbliebene Partner automatisch in den Mietvertrag ein: Voraussetzung ist ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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