blick.de - News, Events und Lifestyle
Spiele
E-Paper
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
  • Kulturhauptstadt 2025
  • Deutschland & Welt
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Leserreporter
    • Kalender 2026
    • Fasching
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Verbrauchertipps
  2. Wohnen & Garten in Chemnitz & Umgebung
  3. Mietkaution fällig? Was Mieter dazu alles wissen sollten

Mietkaution fällig? Was Mieter dazu alles wissen sollten

Bei jedem dritten Gerichtsstreit zwischen Mietern und Vermietern ging es im vergangenen Jahr um die Mietkaution. Dabei ist das meiste gesetzlich klar geregelt. Hieran können Sie sich orientieren.

29.05.2025, 00:05 Uhr
Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
  • Mietkaution fällig? Was Mieter dazu alles wissen sollten - Auszug? Mit der Übergabe der Mietkaution können Mieterinnen und Mieter zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechnen. Vermieter dürfen die Zahlung zurückhalten, bis mögliche offene Rechnungen beglichen sind.
    Auszug? Mit der Übergabe der Mietkaution können Mieterinnen und Mieter zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechnen. Vermieter dürfen die Zahlung zurückhalten, bis mögliche offene Rechnungen beglichen sind. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa
Berlin/München

So gut wie jeder, der eine Wohnung, ein Büro oder einen Laden mieten will, muss eine Kaution stellen. Ohne diese Sicherheit lassen sich Vermieter selten auf einen Vertrag ein. Und obwohl die Kaution beinahe eine Selbstverständlichkeit ist, birgt sie immer wieder Konfliktpotenzial.

In der Prozessstatistik 2024 des Deutschen Mieterbunds (DMB) schaffte sie es auf Platz drei, mit Abstand zu typischen Reizthemen wie Betriebskosten, Eigenbedarf und Kündigungen. Doch was hat es mit der Kaution überhaupt auf sich? Wer zahlt? Und was passiert mit dem Geld? Das Wichtigste zusammengefasst in Fragen und Antworten.

Wozu dient die Kaution?

Luisa Peitz ist Referentin Recht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und erklärt die Eigenschaften einer Kaution.

  • Sie ist eine Sicherheitsleistung, die Vermieter von Mietern verlangen können, um sich vor möglichen Schäden zu schützen, die ihnen während der Mietzeit entstehen können.
  • Sie greift beispielsweise bei Mietrückständen, offenen Nebenkostennachzahlungen und Schäden an der Wohnung. Bleiben Forderungen offen, können Vermieter sich also an der Kaution schadlos halten.
  • Mieter leisten die Sicherheit zu Beginn des Mietverhältnisses, meistens schon mit der Unterschrift unter den Vertrag. Läuft alles glatt, bekommen sie die Kaution nach dem Auszug zurück.

Wie hoch darf die Mietsicherheit ausfallen?

Die Obergrenze für eine Mietwohnung beträgt drei Nettokaltmieten, das heißt, Neben- und Heizkosten dürfen für die Berechnung einer Kaution nicht mit herangezogen werden. Dieses Maximum ist gesetzlich festgelegt. Der Betrag wird in den Mietvertrag geschrieben. Er bleibt unverändert, auch wenn die Miete im Laufe der Jahre steigt.

Im Gewerbe handeln Mieter und Vermieter die Höhe frei aus. Es gibt große Unterschiede, die sich unter anderem an Branche, Objekt und Mieterbonität orientieren. Aber: "Eine unangemessene Höhe kann sittenwidrig und Wucher sein", sagt Luisa Peitz.

Was passiert mit dem Geld?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlegt Vermietern auf, "eine Barkaution getrennt vom eigenen Vermögen und insolvenzfest anzulegen". Dafür eignen sich Giro-, Spar- oder Tagesgeldkonten, die als Kautionskonto zugunsten des Mieters gekennzeichnet werden. So wäre das Geld bei einer Pleite des Vermieters vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.

Mit solchen Konten erfüllen Vermieter eine weitere gesetzliche Auflage: die Sicherheit zum Mindestzinssatz anzulegen. Diese Vorschrift gilt seit 2001. Der Zinsertrag steht dem oder den Mietenden zu. Für Altverträge können Ausnahmen gelten.

Wie viel Zeit darf bis zur Rückzahlung verstreichen?

An dem Punkt bleibt das Gesetz vage. Fest steht laut Luisa Peitz lediglich, dass Vermieter zurückzahlen müssen, "sobald das Mietverhältnis beendet ist und keine offenen Forderungen mehr besten."

Um Forderungen wird oft gestritten. Klassiker sind Fragen wie die, ob Schäden am Fußboden vom Mieter verursacht wurden oder ob der Belag schlicht im Sinne eines normalen Gebrauchs abgenutzt ist, wofür Vermieter ihre Mieter, anders als bei einem Schaden, nicht in Regress nehmen können. Deshalb rät Anja Franz, sowohl vor dem Einzug als auch beim Auszug ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Darin sollten beide Seiten jeden noch so kleinen Kratzer und Sprung vorsorglich zu Beweiszwecken dokumentieren.

Zur Prüfung etwaiger Schäden räumt die Rechtsprechung Vermietern bis zu sechs Monate Zeit ein. Ist alles in Ordnung und gibt es keine Mietschulden, "sollte unverzüglich zurückgezahlt werden", sagt Peitz. Steht eine Betriebskostenabrechnung aus, dürften Vermieter einen "angemessenen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung einbehalten".

Auch für Geschäftsräume gibt es keine gesetzliche Rückzahlungsfrist. Meistens werden die Bedingungen individuell im Mietvertrag geregelt. 

Was tun, wenn die Erstattung ausbleibt?

Für Anja Franz, Juristin des Mietervereins München, ist klar: Längstens sechs Monate müssen Mieter Geduld haben - wenn es keinen Streit gibt. "Danach kann grundsätzlich auf Rückzahlung geklagt werden", sagt sie.

Und was tun, wenn die Kaution Reparaturkosten nicht deckt?

Vermieter haben Franz zufolge Anspruch darauf, dass ausziehende Mieter die Kosten für angerichtete Schäden übernehmen – sofern diese unbestritten sind. Sind die Ausgaben für Reparaturen höher als die hinterlegte Kaution, kann der übersteigende Betrag vom Mieter gefordert werden. In solchen Fällen legt Franz den Mietparteien eine außergerichtliche Einigung nahe. Das schont Nerven und Geldbeutel und geht schneller.

Was passiert beim Vermieterwechsel?

Mietsicherheiten gehen auf den oder die neuen Eigentümer über. Sie müssen bei Auszug eines Mieters auch die Kaution erstatten. Es spielt keine Rolle, ob ihnen der Vorbesitzer die Sicherheit tatsächlich ausgehändigt hat. Darauf sollten neue Eigentümer achten, damit sie nicht drauflegen.

Vermietende haften auch, wenn sie selbst den Erhalt von Kautionen nicht mehr nachvollziehen können, Mieter aber Zahlungsbelege vorlegen.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Neue E-Auto-Förderung: Wer jetzt wie viel Geld bekommt - Nach rund zwei Jahren Förderstopp gibt der Staat wieder Geld für den Kauf von Elektroautos.
    Mobilität

    Neue E-Auto-Förderung: Wer jetzt wie viel Geld bekommt

  • Macht die Jugend Deutschland zum Land der Aktionäre? - Jeder Fünfte in Deutschland investiert an der Börse. (Archivbild)
    Börse

    Macht die Jugend Deutschland zum Land der Aktionäre?

  • Nach dem Schnee: Was Sie jetzt rund ums Haus prüfen sollten - Wenn der Schnee taut: Jetzt Dachziegel, Rinnen und Anschlüsse kontrollieren.
    Checkliste

    Nach dem Schnee: Was Sie jetzt rund ums Haus prüfen sollten

  • Trump droht mit Zinsdeckel für Kreditkarten – Banken warnen - Trumps Ankündigung stieß bei den Banken und Lobbyvereinigungen auf Unmut. (Symbolbild)
    Zinspolitik

    Trump droht mit Zinsdeckel für Kreditkarten – Banken warnen

  • Kritik an erleichtertem Abschuss von Wölfen - Der Wolf ist zurück in Deutschland - was längst nicht jeden freut. (Archivbild)
    Tiere

    Kritik an erleichtertem Abschuss von Wölfen

  • Vermietung
  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Erzgebirge

    Enttäuschung für Krimi-Fans: ZDF streicht Erzgebirgskrimi aus der Primetime – Das ist der Grund
  • 2.Erzgebirge

    Gelungener Neujahrsempfang im Erzgebirge: Dank, Zusammenhalt und Ausblick auf 2026
  • 3.Chemnitz

    Ein Fahrstreifen statt zwei: Chemnitz stellt den Innenstadtverkehr neu auf

Prospekte & Magazine

Auch interessant


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Datenschutzeinstellungen
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2026 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo