Bei jedem dritten Gerichtsstreit zwischen Mietern und Vermietern ging es im vergangenen Jahr um die Mietkaution. Dabei ist das meiste gesetzlich klar geregelt. Hieran können Sie sich orientieren.
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Auszug? Mit der Übergabe der Mietkaution können Mieterinnen und Mieter zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechnen. Vermieter dürfen die Zahlung zurückhalten, bis mögliche offene Rechnungen beglichen sind. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa
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