Ja, in Wohnungen soll man wohnen, in Gewerberäumen arbeiten - zumindest grundsätzlich. Aber die Grenzen sind manchmal nicht ganz so klar, wie dieses Urteil aus München zeigt.
-
Onlineshops in Mietwohnungen: Die Angabe der Wohnanschrift im Impressum ist allein kein Verstoß gegen die Wohnnutzung. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
München




