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  3. Schmierereien an der Fassade: Was Eigentümer tun können

Schmierereien an der Fassade: Was Eigentümer tun können

Ob gemalt oder gesprüht, ob ein Schriftzug oder Bild - wird Graffiti unerlaubt auf Hauswände aufgetragen, haben Eigentümer Anspruch auf Schadenersatz. Worauf es dann ankommt und was vorbeugend hilft.

09.09.2025, 17:09 Uhr
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  • Schmierereien an der Fassade: Was Eigentümer tun können - Ist das Kunst oder kann das weg? Bei Wohnungseigentümergemeinschaften müssen alle Eigentümer die Kosten für die Graffitientfernung tragen.
    Ist das Kunst oder kann das weg? Bei Wohnungseigentümergemeinschaften müssen alle Eigentümer die Kosten für die Graffitientfernung tragen. Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn
Bonn

Graffiti an der Hauswand sollte man möglichst zeitnah entfernen lassen. Am besten beauftragen Eigentümer eine Fachfirma, die Farbe entfernt, ohne die Substanz der Fassade zu beschädigen. Dazu rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

Die Kosten für so eine Reinigung variieren. Sie liegen pro Quadratmeter zwischen etwa 30 Euro bis rund 100 Euro und mehr - je nach Untergrund, genutzter Farbe und weiteren Faktoren, ob etwa ein Gerüst aufgebaut werden muss.

Den Fall der Polizei und der Versicherung melden

Vorher sollten Eigentümer den Schaden dokumentieren - am besten fotografieren - und ihrem Versicherer melden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt laut WiE zwar Vandalismusschäden durch Graffiti nicht standardmäßig. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen kann sich aber lohnen - denn es gibt spezielle Tarife, zum Teil mit Selbstbehalt.

Zudem ist es ratsam, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Denn strafrechtlich gesehen handelt es sich bei unerlaubten Graffiti um Sachbeschädigung, erklärt Michael Nack, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Neben Sachbeschädigung kommt unter Umständen auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs in Betracht. "Eigentümer haben zudem zivilrechtlich Anspruch auf Schadenersatz", so WiE-Rechtsreferent Nack. 

Das Problem: Häufig werden die Täter nicht ermittelt - dann bleiben Eigentümer auf den Reinigungskosten sitzen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet dies: Die Kosten müssen alle Eigentümer tragen, denn bei der Entfernung des Graffiti handelt es sich um eine Erhaltungsmaßnahme.

Vorbeugende Maßnahmen

Damit es gar nicht erst dazu kommt oder der Schaden wenigstens nicht allzu groß ausfällt, empfiehlt der Verband WiE einige vorbeugende Maßnahmen:

  • Raue, strukturierte Fassaden sowie dunklere Farben sind für Täter unattraktiver - da dort Graffiti weniger gut sichtbar ist.
  • Fassadenbegrünung sowie das Anpflanzen von Büschen mit Dornen vor der Fassade können illegalen Sprayern den Zugang zur Fassadenwand erschweren.
  • Spezielle Anti-Graffiti-Beschichtungen können verhindern, dass Farbe an der Außenwand tiefer eindringt. Dies erleichter später das Entfernen.
  • Nachts kann eine über Bewegungsmelder gesteuerte Außenbeleuchtung eine abschreckende Wirkung haben.
  • Auch eine Videoüberwachung kann helfen, Sprayer abzuschrecken.

Videoüberwachung bei Eigentümergemeinschaften

Videoaufnahmen können auch zur Aufklärung einer Tat beitragen. Damit eine Überwachungsanlage am Haus installiert werden darf, muss allerdings die Wohnungseigentümergemeinschaft diese bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum beschließen. Dafür reicht laut WiE eine einfache Mehrheit. 

Der Beschluss muss neben der technischen Installation auch die Nutzung regeln - also wie die Videoüberwachungsanlage genau betrieben wird. Auch die Positionierung von Hinweisschildern gehört dazu. "Die Verwaltung muss dann dafür sorgen, dass die datenschutzrechtlichen Regelungen der Videoüberwachung eingehalten werden", so Nack.

Wichtige Voraussetzung ist, dass die Überwachung sich nur auf die Gemeinschaftsflächen erstrecken darf. Die Videoüberwachungsanlage darf also nicht auf fremde Grundstücke, öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer gerichtet sein.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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